Tarife
Sie möchten Werke oder Ausgaben aufführen, senden oder auf Ton- oder Bildtonträger einspielen, die nach § 70 UrhG oder § 71 UrhG urheberrechtlich geschützt sind? Hier finden Sie die ab dem 01.07.2022 gültigen Tarife:
Tarife § 70 UrhG
Tarife § 71 UrhG
Ein Nachlass gemäß Ziff. A.IV und A.V. auf die Tarife Abschnitt A.I. kann nur dann gewährt werden, wenn die Aufführungsrechte rechtzeitig vor dem jeweiligen Konzert bei der VG Musikedition erworben worden sind.