Musikpädagogen


Grundsätzlich gilt in Deutschland gemäß § 53 Abs. 4 UrhG ein Fotokopier- bzw. Vervielfältigungsverbot für Noten (oder Songtexte). Relevante Ausnahmen für die Praxis gibt es nicht. Allerdings besteht auch für Musikpädagogen die Möglichkeit, durch Abschluss eines einfachen und kostengünstigen Lizenzvertrages Fotokopien und andere Vervielfältigungen von Noten (und Songexten) in bestimmtem Umfang herzustellen und im Unterricht und bei Aufführungen zu verwenden.

Die VG Musikedition kommt damit dem Wunsch vieler Musikpädagogen nach, eine legale und den Anforderungen der Praxis entsprechende Ausnahmeregelung vom gesetzlich verankerten absoluten Fotokopierverbot zu ermöglichen. Mit unserer verwaltungseinfachen Lizenz kann der Unterricht rechtlich sicher, attraktiver und flexibler gestaltet werden, zum Beispiel, indem einzelne Musikwerke und Unterrichtsmaterialien aus umfangreichen Sammelausgaben vervielfältigt und verwendet werden dürfen (auch als Digitalisat). Natürlich dürfen sämtliche im Vertragsumfang hergestellten Kopien auch für Aufführungen verwendet werden.

Online Vertragsabschluss



Alle wichtigen Fragen und Antworten zu Preisen, Rechteumfang etc. finden Sie in unseren FAQs.

Tarif ab 01.09.2023:
 

Kategorie

Anzahl Schüler

Jährliche Vergütung (netto)

A

1 - 5

93,22 €

B

6 - 10

186,44 €

C

11 - 15

279,66 €

D

16 - 20

372,88 €

E

21 - 25

466,10 €

F

26 - 30

559,32 €

G

31 - 35

652,54 €

H

36 - 40

745,76 €

I

41 - 45

838,98 €

J

46 - 50

932,20 €

Den vollständigen Tarif finden Sie hier. 

Lizenzvertrag  (zum Download)

Musikpädagogen, die Mitglied in einem Verband sind, mit dem ein Gesamtvertrag besteht, erhalten den dort vertraglich vereinbarten Nachlass auf die regulären Tarife.

Selbstverständlich beraten und informieren aber auch wir Sie weiterhin telefonisch unter 0561/109656-16, oder schreiben Sie einfach eine E-Mail an: FMu@vg-musikedition.de