Vervielfältigungen in Kinderbetreuungseinrichtungen


Grundsätzlich gilt in Deutschland gemäß § 53 Abs. 4 UrhG ein Fotokopierverbot für Noten. Allerdings besteht für Kinderbetreuungseinrichtungen die Möglichkeit, durch Abschluss eines einfachen Lizenzvertrages Fotokopien von Noten und Liedtexten herzustellen und zu verwenden. Die VG Musikedition kommt damit dem Wunsch vieler Kinderbetreuungseinrichtungen nach, eine legale und den Anforderungen der Praxis entsprechende Ausnahmeregelung vom gesetzlich verankerten absoluten Fotokopierverbot zu ermöglichen.

Wecken Sie die Freude an der Musik und fördern Sie musikalische Anlagen der Kleinen – gemeinsam mit der GEMA helfen wir Ihnen bei den Unterrichtsmaterialien. Mit einer einfach zu erwerbenden Lizenz dürfen Sie Noten und Liedtexte für die musikalische Früherziehung, den vorschulischen Unterricht, Musikprojekte oder das Singen in der Gruppe kopieren. Für einen einmaligen Betrag in Höhe von 79,50 € (zzgl. USt.) dürfen Sie beispielsweise ein Jahr lang bis zu 500 Kopien selbst anfertigen.

Tarif 2024

Administration der Lizenzierung erfolgt durch die GEMA:

Wenn Sie also einen Lizenzvertrag für das Kopieren von Noten oder Liedtexten im Kindergarten oder anderen vorschulischen Einrichtungen benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an die GEMA:

https://www.gema.de/musiknutzer/musik-lizenzieren/notenkopien/

Postanschrift:
GEMA
11506 Berlin
 030/58858-999;
kontakt@gema.de

 

Selbstverständlich beraten und informieren aber auch wir Sie weiterhin telefonisch unter 0561/109656-13.
Oder schreiben Sie einfach eine E-Mail an: FKinder@vg-musikedition.de

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen: FAQ

 


Jährliche Pauschalbeträge (Tarif F-Ki 2) 2024
bis 500 Kopien 79,50 €*
bis 1.000 Kopien 159,- €*
bis 1.500 Kopien 238,50 €*
bis 2.000 Kopien 318,- €*
bis 2.500 Kopien 397,50 €*
über 2.500 Kopien Die Vergütung erhöht sich um 79,50 € je 500 weitere Kopien.

Die Beträge gelten je Kindergarten, Kindertagesstätte etc. Im Falle eines Zusammenschlusses – gleich welcher Art – von mehreren Kindergärten versteht sich der genannte Betrag ebenfalls pro einzelnem Kindergarten. Einrichtungen, die zu einem Verband gehören, mit dem ein Gesamtvertrag besteht (z.B. Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband), erhalten auf die vorgenannten Beträge einen Nachlass von 20 %.

Falls Ihre Kinderbetreuungseinrichtungen aus einem Bundesland kommt, mit dem ein Pauschalvertrag besteht, ist der Abschluss eines Lizenzvertrages nicht notwendig. Auch hierzu informieren wir Sie jederzeit gerne.