Richtlinie Live-Stream und E-Voting


Fassung gem. Beschluss des Verwaltungsrats vom 19.01.2023

Gemäß § 9 Abs. 7 der Satzung können Mitglieder ihr Stimmrecht in der Mitgliederversammlung auch auf elektronischem Weg ausüben (E-Voting) und die Mitgliederversammlung per Live-Stream verfolgen. Dazu beschließt der Verwaltungsrat die nachfolgenden Regelungen, die die Ausführungen der Satzung zusammenfassen und ergänzen.

§ 1 Registrierung für E-Voting

  1. Die Stimmrechtsausübung per E-Voting (Wahlen und Abstimmungen) setzt voraus, dass sich das (stimmberechtigte) Mitglied innerhalb einer festgelegten Frist über ein Registrierungssystem, das von der VG Musikedition zur Verfügung gestellt wird, online registriert. Die Frist für die Registrierung beginnt 5 Wochen vor der jeweiligen Mitgliederversammlung um 08.00 Uhr deutscher Zeit und endet 4 Wochen vor der jeweiligen Mitgliederversammlung um 18.00 Uhr deutscher Zeit.
  2. Die Zugangsdaten für das Registrierungssystem erhalten die stimmberechtigten Mitglieder mit der Einladung zur Mitgliederversammlung.
  3. Die Registrierung für die Teilnahme am E-Voting gilt nur für die jeweils nächste Mitgliederversammlung.

§ 2 Authentifizierungsdaten für E-Voting             

  1. Nach erfolgreicher Registrierung erhält das stimmberechtigte Mitglied seine persönlichen Authentifizierungsdaten für das E-Voting an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse.
  2. Die Authentifizierungsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur vom Mitglied persönlich genutzt werden; sie dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Ein Verstoß gegen dieses Verbot kann vereinsrechtliche Maßnahmen gemäß § 5 Absatz 1 c) der Satzung nach sich ziehen.

§ 3 Stimmabgabe per E-Voting

  1. Die Stimmabgabe erfolgt geheim mittels eines elektronischen Stimmzettels. Der elektronische Stimmzettel ist entsprechend der im E-Voting-System enthaltenen Anleitung elektronisch auszufüllen und abzusenden. Mit dem Hinweis über die erfolgreiche Stimmabgabe gilt diese als vollzogen und ist unwiderruflich. Mit Vollzug der Stimmabgabe verliert das Mitglied die Möglichkeit, seine Stimme in der Mitgliederversammlung per Präsenz-Voting auszuüben oder durch einen Stellvertreter ausüben zu lassen.
  2. Mitglieder, die sich in der Mitgliederversammlung vertreten lassen oder als Stellvertreter (Bevollmächtigter) für ein anderes Mitglied an der Mitgliederversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht nicht per E-Voting ausüben.
  3. Die Stimmrechtsausübung per E-Voting ist nicht übertragbar.
  4. Die Frist für die Stimmabgabe per E-Voting beginnt 3 Wochen vor dem Termin der jeweiligen Mitgliederversammlung um 08:00 Uhr deutscher Zeit und endet 1 Woche vor der Mitgliederversammlung um 18:00 Uhr deutscher Zeit.
  5. Ist die Stimmabgabe per E-Voting während der in Absatz 4 geregelten Frist aus von der VG Musikedition zu vertretenden technischen Gründen für die stimmberechtigten, registrierten Mitglieder nicht möglich, kann die Frist auf Beschluss des Verwaltungsrats oder der Geschäftsführung verlängert werden. Die Verlängerung wird den Mitgliedern durch eine Information auf der Website der VG Musikedition bekannt gegeben.

§ 4 Ermittlung der Wahl- und Abstimmungsergebnisse

  1. Die Wahl- und Abstimmungsergebnisse der Stimmabgabe per E-Voting („E-Voting-Ergebnisse“) werden geheim auf einem besonders gesicherten, externen Server gespeichert.
  2. In der Mitgliederversammlung wird das Gesamtergebnis der Wahlen und Abstimmungen unter Berücksichtigung der E-Voting-Ergebnisse ermittelt, angezeigt und festgestellt.

§ 5 Teilnahme am Live-Stream

  1. Für die Teilnahme am Live-Stream erhält das Mitglied die erforderlichen Zugangsdaten ebenfalls mit der Einladung zur Mitgliederversammlung. Diese Zugangsdaten dürfen nur vom Mitglied persönlich genutzt werden. Die Registrierungsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Ein Verstoß gegen dieses Verbot kann vereinsrechtliche Maßnahmen gemäß § 5 Abs.1 c) der Satzung nach sich ziehen.
  2. Die Registrierung für die Teilnahme am Live-Stream gilt nur für die jeweils nächste Mitgliederversammlung.
  3. Die Teilnahme am Live-Stream ist für das Mitglied während der Dauer der Mitgliederversammlung möglich.
  4. Die Übertragung des Live-Streams beginnt mit der Eröffnung der Mitgliederversammlung und endet mit der Schließung der Mitgliederversammlung.
  5. Der Live-Stream der Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich. Die Teilnahme am Live-Stream ist nur dem Mitglied der VG Musikedition erlaubt.
  6. Die Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte sowie die Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung und jegliche sonstige Zugänglichmachung des Live-Streams für Dritte sind nicht erlaubt. Ein Verstoß gegen dieses Verbot kann vereinsrechtliche Maßnahmen gemäß § 5 Abs.1 c) der Satzung nach sich ziehen.