Lizenzangebot für Musikpädagogen: Jetzt online „Kopier-Lizenz“ erwerben

01.09.2023

In vielen Bundesländern hat der Schulunterricht nach den Sommerferien wieder begonnen bzw. beginnt in den nächsten Wochen. Das bedeutet, auch der Instrumentalunterricht startet wieder und viele privat unterrichtende oder freiberufliche Musikpädagogen und Musikpädagoginnen nehmen ihre Unterrichtstätigkeit wieder auf.

Durch Erwerb einer verwaltungseinfachen und kostengünstigen „Kopier-Lizenz“ kann jetzt auch der private Instrumental- und Vokalunterricht rechtlich sicher, attraktiv und flexibler gestaltet werden, zum Beispiel, indem einzelne Musikwerke und Unterrichtsmaterialien aus umfangreichen Sammelausgaben vervielfältigt werden dürfen (auch als Digitalisat).

Weiterführende Informationen (Preise, Leistungsumfang etc.) finden Sie unter: https://www.vg-musikedition.de/vervielfaeltigungen/private-musikpaedagogen.

Der direkte Lizenzerwerb – mit nur wenigen Clicks – ist hier möglich: https://www.vg-musikedition.de/musikpaedagogen-lizenzvertrag

Rechtlicher Hintergrund: Grundsätzlich gilt in Deutschland gemäß § 53 Abs. 4 UrhG ein weitreichendes Fotokopier- bzw. Vervielfältigungsverbot für Noten (oder Songtexte) von urheberrechtlichen geschützten Werken und Ausgaben. Relevante Ausnahmen für die Praxis in Musikschulen oder für den privaten Musikunterricht existieren nicht. Die Folge ist, dass die Herstellung und Nutzung von Notenkopien nur nach einem entsprechenden Lizenzerwerb bei der VG Musikedition möglich ist.


Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Geschäftsstelle der VG Musikedition (tel. unter 0561-109656-16 oder per E-Mail: fmu@vg-musikedition.de).