Vervielfältigung in Kirchen

Einzelvertrag


Der Abschluss eines Einzelvertrages beinhaltet folgende Leistungen bzgl. der grafischen Vervielfältigung von Liedern und Liedtexten:

  • Herstellung und Nutzung von Fotokopien und Folien für den Gemeindegesang in Gottesdiensten, gottesdienstähnlichen Veranstaltungen sowie allen nicht-kommerziellen Veranstaltungen der Gemeinde (wie z.B. Jungschartreffen, Seniorentreffen, Frauennachmittage etc.)
  • Einspeicherung der Lieder und Liedtexte in Systeme der elektronischen Datenverarbeitung zum Zwecke der Sichtbarmachung mittels Beamer zur Verwendung für den Gemeindegesang in Gottesdiensten, gottesdienstähnlichen Veranstaltungen sowie allen nicht-kommerziellen Veranstaltungen der Gemeinde.
  • Herstellung eines eigenen Gemeindeliederheftes oder einer eigenen Liedsammlung (z.B. Loseblattsammlung oder Ringbuch), sofern es sich dabei nicht um ein professionell hergestelltes Druckerzeugnis handelt. Die Anzahl der hergestellten Exemplare darf dabei die Gemeindegröße (durchschnittliche Besucherzahl des Hauptgottesdienstes) nicht überschreiten.
  • Lieder/Liedtexte im Zusammenhang mit der Übertragung von Gottesdiensten und gottesdienstähnlichen Veranstaltungen auf der Homepage der Gemeinde öffentlich zugänglich zu machen (z.B. um den Gottesdienst via Live-Stream zu übertragen, wobei für die öffentliche Wiedergabe in Einrichtungen, die nicht zur Gemeinde gehören, ggfs. weitere Rechte bei der VG Musikedition einzuholen sind).

Die jährliche Lizenzgebühr für die umfangreiche Nutzung grafischer Vervielfältigungsrechte ist abhängig von der durchschnittlichen Besucherzahl des Hauptgottesdienstes (ab 01.07.2023):

Tarif F-K1

Kategorie Gemeindepauschalen
(=durchschnittliche Besucherzahl Hauptgottesdienst)*
Jährliche Vergütung in Euro (zzgl. 7 % USt.)
A bis 49 Personen 159,--
B 50 bis 99 Personen 239,--
C 100 bis 249 Personen 321,--
D 250 bis 499 Personen 409,--
E 500 bis 999 Personen 576,--
F 1.000 bis 1.499 Personen 754,--
G 1.500 bis 2.999 Personen 998,--
H 3.000 bis 4.999 Personen 1.249,--

* Die durchschnittliche Besucherzahl des Hauptgottesdienstes berechnet sich wie folgt:
Besucher „vor Ort“ + „Besucher“, die den Gottesdienst ggfs. via Live-Stream, Fernsehen o.ä. (z.B. in Krankenhäusern, Seniorenheimen usw.) verfolgen. Für die öffentliche Wiedergabe in Einrichtungen, die nicht zur Gemeinde gehören, sind ggfs. weitere Rechte bei der VG Musikedition einzuholen.
 

Sollten Sie weitere Informationen wünschen oder an einem Vertragsabschluss interessiert sein, rufen Sie uns einfach an (0561/109656-13 oder 0561/109656-14) oder schicken Sie uns eine E-Mail an fki@vg-musikedition.de. Wir informieren und beraten Sie gerne!