Urteil gegen Betreiber von Songtext-Seite

06.10.2005

In Frankreich ist der Betreiber einer Webseite, auf der sich die Nutzer die Texte verschiedenster Songs ansehen und herunterladen können, zu 20.000 Euro Geldstrafe und sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Daneben muss der Verurteilte dem Musikverlegerverband CSDEM und drei als Nebenkläger auftretenden Verlagen Schadensersatz zahlen.

In einer eigenen Pressemitteilung vom 4.10.2005 begrüßte der CSDEM das Urteil des Strafgerichtes Nanterre. Den Angaben zufolge hatte die Website miditext.net seit Juni 2002 ohne Zustimmung der Rechteinhaber urheberrechtlich geschützte Inhalte verbreitet, die sie vom Online-Auftritt miditext.com übernommen hatte. Dieser war auf Betrieben der CSDEM am 31. Mai 2002 stillgelegt worden.

Auch in Deutschland geht die Musikindustrie gegen die Betreiber von Songtext-Seiten vor. Diese erhielten Ende März Abmahnungen von vier Musikverlagen. Einem auf der Seite »song-suche.com« veröffentlichten Abmahnschreiben zufolge, soll der Betreiber eine kostenpflichtige Unterlassungserklärung abgeben. Die Vertragsstrafe ist auf 10.000 Euro angesetzt. Der Gegenstandswert wird pro Fall auf 50.000 Euro beziffert. Eine erste Entscheidung ist laut eines Berichts des Branchendienstes »Netzwelt.de« vom 10.4.2005 am 1.4.2005 bei dem Landgericht Berlin (LG) gefallen. Das Gericht erließ eine einstweilige Verfügung gegen den Betreiber von »Searchwolf.de« (AZ: 16.0.192/05), der sich Angaben von »Netzwelt.de« zufolge geweigert hatte eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Gleichzeitig bestätigte das LG Berlin auch den zugrunde gelegten Streitwert von 50.000 Euro pro Fall.

Quelle: Institut für Urheber- und Medienrecht