Presseerklärung des DMV anlässlich der Jahrestagung in Bremen

15.06.2004

Musikverleger schlagen Alarm:
Erst die CD, jetzt die Noten - Millionen von Musikstücken werden illegal heruntergeladen und kopiert!

Die deutschen Musikverleger haben erhebliche Existenzsorgen, weil immer mehr Musik unerlaubt kopiert wird. Während Musikstücke häufig illegal gebrannt bzw. aus dem Internet heruntergeladen werden, kopieren viele Chöre und Orchester ihre Noten einfach selber, ohne zu wissen, dass sie sich damit rechtswidrig verhalten. So fehlt das Unrechtsbewusstsein dafür vielfach. Dieses millionenfache illegale Kopieren fügt den Komponisten und Textdichtern Schaden in Millionen Euro-Höhe zu und gefährdet die musikalische Vielfalt in Deutschland. Das berichtete die Präsidentin des Deutschen Musikverleger-Verbandes (DMV), Dagmar Sikorski, auf der Jahresversammlung des Verbandes, dem über 500 Verlage mit einem Gesamtumsatz von über 400 Millionen Euro angehören. Nach den Worten von Dagmar Sikorski mache das illegale Kopieren von Noten es den Verlagen immer schwieriger, jungen Komponisten die Veröffentlichungen ihrer Kompositionen zu finanzieren. Umsatzrückgänge bei den Chorverlagen um bis zu 60 Prozent machen die Dramatik deutlich.

Es drohen Freiheitsstrafen
Das Gesetz ist eindeutig: Kopieren bzw. Vervielfältigung von geschützten Noten ohne Genehmigung des Rechtsinhabers ist rechtswidrig und somit illegal. “Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung (...) vervielfältigt (...), wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Bereits der Versuch ist strafbar.“ (§ 106 UrhG)

Die Verlage erzielen mit Noten einen Gesamtumsatz von 60 Millionen Euro. Dagmar Sikorski appellierte an die Orchesterchefs, Chöre und an die Verantwortlichen auch in anderen betroffenen Bereichen, z.B. Kirchen, dem ruinösen Vervielfältigen von Noten zum Nulltarif Einhalt zu gebieten und die „Spielregeln zu beachten“. Dazu gehöre auch, dass beispielsweise einzelne Lieder und Texte aus den amtlichen Gesangsbüchern ausschließlich für den Gemeindegesang im Gottesdienst oder in gottesdienstähnlichen Veranstaltungen, z.B. Trauungen und Taufen, kopiert und vervielfältigt werden dürfen, außerhalb dessen jedoch sei die Verwendung von Kopien nicht gestattet. Häufig werde auch vergessen, dass es verboten ist, bei öffentlichen Aufführungen aller Art aus kopierten Noten zu spielen und zu singen.