Mitgliederversammlung verabschiedet Satzungsreform

11.05.2005

Auf der gestrigen Mitgliederversammlung der VG Musikedition in Kassel wurde die größte Satzungsreform in der Geschichte der VG Musikedition beschlossen.
Als die VG Musikedition 1966 gegründet wurde, strebten ihre Mitglieder zunächst einmal eine optimale Verwertung der neu ins Urheberrecht eingeführten Leistungsschutzrechte nach §§ 70/71 UrhG an. Im Laufe der Jahre wurden der VG Musikedition weitere Rechte, insbesondere die Vergütungsansprüche aus § 46 UrhG sowie diverse grafische Vervielfältigungsrechte übertragen. Deren Rechteinhaber wurden bisher als sog. „Wahrnehmungsberechtigte“ innerhalb der VG Musikedition geführt, mit allerdings erheblich eingeschränkten Rechten und Mitwirkungsmöglichkeiten.

Da in den letzten Jahren die Wahrnehmungsberechtigten zur wirtschaftlich mit Abstand bedeutendsten Gruppe geworden sind, wuchs auch deren Forderung nach gleichberechtigter Beteiligung an allen wichtigen Entscheidungsprozessen in der VG Musikedition. Durch die Verabschiedung der neuen Satzung werden die bisherigen Wahrnehmungsberechtigten nun als ordentliche (bzw. angeschlossene) Mitglieder in die VG Musikedition aufgenommen, mit allen dazu gehörenden Rechten und Pflichten.

Der Vorstand der VG Musikedition ist der festen Überzeugung, dass mit der neuen Satzung, den überarbeiteten Verteilungsplänen und der Zusammenlegung der Wahrnehmungs- und Berechtigungsverträge eine im Sinne aller Mitglieder ausgewogene Reform des gesamten Satzungswerkes verabschiedet wurde, das nun auch den tatsächlichen wirtschaftlichen Gegebenheiten entspricht. Christian Krauß, Geschäftsführer der VG Musikedition, betont, dass auch weiterhin die Interessen der Rechteinhaber nach §§ 70/71 UrhG angemessen berücksichtigt sind, dass zukünftig aber auch die ehemaligen Wahrnehmungsberechtigten die Möglichkeit haben werden, an allen relevanten Entscheidungen aktiv teilzunehmen. Die durchgeführten Reformen würden darüber hinaus in der Öffentlichkeit zu größerer Transparenz und in der Innenwirkung zu einer breiteren Legitimation der Vereinsbeschlüsse führen.