Information: Lizenzangebot für die Vervielfältigung von Liedern und Liedtexten in Seniorenheimen

03.11.2022

Die grafische Vervielfältigung von Werken der Musik, also das Fotokopieren von Liedern, Liedtexten oder Musiknoten, ist gem. § 53 Abs. 4 a UrhG grundsätzlich nur nach Genehmigung durch den Rechteinhaber erlaubt. In diesem Fall ist das die VG Musikedition als die zuständige Verwertungsgesellschaft.

Diese gesetzliche Regelung gilt auch für Senioren- oder Pflegeheime. Vor dem Hintergrund, dass der Musik bzw. dem Musizieren (z.B. Stichwort „Musikgeragogik“) in Senioren- und Pflegeheimen o.ä. eine immer größere Bedeutung zukommt, wurde die VG Musikedition von ihren Mitgliedern (Musikverlagen, Komponisten, Textdichtern) beauftragt, die grafischen Vervielfältigungsrechte an Werken der Musik gegenüber diesen Einrichtungen wahrzunehmen.

Falls demnach in den genannten Einrichtungen Fotokopien oder sonstige Vervielfältigungen von Liedern, Liedtexten oder Musiknoten hergestellt und/oder verwendet werden, ist der Abschluss eines kostengünstigen und verwaltungseinfachen Lizenzvertrages mit der VG Musikedition notwendig (bereits ab EUR 76,- pro Jahr). Weitere Informationen finden Sie hier, bei Fragen wenden Sie sich gerne per E-Mail (Fvhs@vg-musikedition.de) oder telefonisch (0561 / 109656-13) an unsere Geschäftsstelle. Wir informieren Sie gerne.