Förderung von Musikerziehung in Musikschulen: Berlin übernimmt Kosten für Notenkopien

22.02.2024

Noten und Songtexte sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Deshalb müssen Musikschulen für die Urheberrechte aufkommen, wenn sie Noten oder Songtexte für ihre Schülerinnen und Schüler vervielfältigen
(z.B. kopieren), damit diese zuhause oder in der Musikschule üben und für Aufführungen verwenden können. Zwölf Musikschulen aus Berlin profitieren jetzt von einer Regelung, die Pilotcharakter haben könnte. Seit dem 1. Februar 2024 übernimmt das Land Berlin zentral die Kosten für alle 12 Berliner Musikschulen.

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Copyright Bild: Hans-Christian Plambeck