Bundestag setzt die DSM-Richtlinie für ein modernes Urheberrecht um / Umsetzungsbedarf bei den Verwertungsgesellschaften

21.05.2021

Mit den Stimmen der Koalition von CDU/CSU und SPD hat der Bundestag am 20. Mai 2021 das Gesetz zur Umsetzung der sog. DSM-Richtlinie beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrats soll in der kommenden Woche folgen.
Im Mittelpunkt der zahlreichen gesetzlichen Neuregelungen steht das neue Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG). Es regelt die Verantwortlichkeiten von Plattformen wie Youtube oder Facebook bzgl. der dort genutzten urheberrechtlich geschützten Werke. Zukünftig sind die Plattformen verpflichtet, Lizenzvereinbarungen mit den Rechteinhabern, u.a. mit Verwertungsgesellschaften, zu schließen. Allerdings sieht das UrhDaG auch eine Reihe von Ausnahmetatbeständen vor, für die bedauerlicherweise keine Zahlung einer Vergütung vorgesehen ist.
Des Weiteren erfolgt mit Inkrafttreten des Gesetzes die Einführung „Kollektiver Lizenzen mit erweiterter Wirkung“ vor. Danach besteht für Verwertungsgesellschaften unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, auch Lizenzen für Außenseiter, die kein Mitglied der Verwertungsgesellschaft sind, zu vergeben. Dieses Modell existiert bereits seit vielen Jahren erfolgreich in einigen nordeuropäischen Ländern.
Schließlich sind aus Sicht der VG Musikedition wichtige Klarstellungen zur Verlegerbeteiligung an Ausschüttungen von gesetzlichen Vergütungsansprüchen auf den Weg gebracht worden.
Christian Krauß, Geschäftsführer der VG Musikedition, zu den nun anstehenden Aufgaben für die VG Musikedition: „Wir werden zeitnah mit unseren Mitgliedern die Neuregelungen und den sich daraus ergebenden Umsetzungsbedarf im Satzungswerk erörtern, um die Handlungsoptionen, die das neue Gesetz mit Blick auf die Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften vorsieht, umfassend und wirksam wahrnehmen zu können.“