§§ 70/71 UrhG: Neuer Vertrag mit der EKD

21.03.2003

Rückwirkend zum 1.1.2003 hat die VG Musikedition einen neuen Pauschalvertrag mit der EKD über die Aufführung der nach § 70 UrhG und § 71 UrhG geschützten Ausgaben und Werke abgeschlossen. Durch den Vertragsabschluss entfällt für die kirchlichen Veranstalter, die zur EKD gehören, eine Einzelmeldung der jeweiligen Aufführung und eine Abrechnung mit der VG Musikedition.