Musik im Gottesdienst


Musik ist ein zentraler Bestandteil in Gottesdiensten oder anderen gottesdienstähnlichen (kirchlichen) Feiern wie Taufen, Hochzeiten, Andachten...  Dabei kommt die Musik in verschiedensten Formen zum Einsatz, z.B. (nicht abschließend):
- durch einen (Bläser-)Chor, 
- durch die Orgel, 
- durch Instrumente, Instrumentalensembles oder Bands, 
- durch die Wiedergabe von Musik mittels Tonträger o.ä. 

Wer Werke der Musik im Gottesdienst nutzen will, benötigt dazu zwar keine Erlaubnis, jedoch steht dem Urheber für die Nutzung seiner Musik eine angemessene Vergütung zu (§ 52 Abs. 2 UrhG).

Im Auftrag der GEMA macht die VG Musikedition diesen sogenannten Vergütungsanspruch gegenüber Freikirchen geltend. Mit einer einfachen und günstigen Nutzungslizenz haben Freikirchen die Möglichkeit, für sämtliche Musik im Gottesdienst und anderen kirchlichen Feiern praktisch auf das gesamte musikalische Weltrepertoire zugreifen zu können. Von dieser Lizenz umfasst ist darüber hinaus auch die zeitgleiche oder zeitversetzte Sendung (Livestreaming) und die öffentliche Zugänglichmachung (Streaming) von Gottesdiensten im Internet.

Vertrag zur Gottesdienst-Lizenz: Download

Tarif: https://www.gema.de/documents/d/guest/tarif_wr_g

Für die Nutzung der sog. "GVL-Rechte" (Wiedergabe von Musik mittels Tonträger) wird ein Zuschlag von 20% berechnet.

Musikfolge - Aufstellung über die benutzten Musikwerke

Sollten Sie weitere Informationen wünschen, rufen Sie uns einfach an (0561/109656-13 oder 0561/109656-14).
Wir informieren und beraten Sie gerne! Sie können die "Gottesdienst-Lizenz" auch direkt online beantragen: MiG@vg-musikedition.de