Kindergärten

Herstellung von Kopien in Kindergärten, Kindertagesstätten oder sonstigen vorschulischen Einrichtungen


Die Beträge gelten je Kindergarten, Kindertagesstätte etc. Im Falle eines Zusammenschlusses – gleich welcher Art – von mehreren Kindergärten versteht sich der genannte Betrag ebenfalls pro einzelnem Kindergarten. Einrichtungen, die zu einem Verband gehören, mit dem ein Gesamtvertrag besteht (z.B. Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband), erhalten auf die genannten Beträge einen Nachlass von 20 %.

Falls Ihre Kinderbetreuungseinrichtungen aus einem Bundesland kommt, mit dem ein Pauschalvertrag besteht, ist der Abschluss eines Lizenzvertrages nicht notwendig. Auch hierzu informieren wir Sie jederzeit gerne.

Tarif 2024



Hier werden die häufigsten Fragen beantwortet: FAQ



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