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Tarife § 46 UrhG Schule

I. Musik

a)

1-stimmige Notenzeile 2 Wertziffern (Wz)
2-stimmige Notenzeile 3 Wz
Mehrstimmige Notenzeile 4 Wz

b) Jede angefangene Notenzeile wird als ganze Notenzeile berechnet. Bei Querformaten erhält die durchgehende Notenzeile zu den o.g. Wertziffern einen Aufschlag von 30%.

c) Musikgraphiken, Stichbilder, Partituren (1 Seite) 20 Wz



II. Texte

a) Texte in der Länge bis zu einer Strophe (max. 6 Zeilen) 3 Wz
b) Jede weitere Strophe oder je weitere 6 Zeilen desselben Stückes zusätzlich 1 Wz



III. Tarifgruppen

Als angemessene Vergütung gelten folgende Tarife für folgende Produktgruppen:

Die Tarif-Relation zwischen Einzel, - Klassen und Schullizenzen beträgt bezogen und ausgehend von der Produktgruppe 1 : 1 : 2 : 4

  1. Produktgruppe:
    Bücher, CD(R) , E-Book (downloadbares Buch), DVD, Sammlung auf USB-Stick, Zugang zu Online-Sammlungen - jeweils für Einzelnutzer.

    Der Multiplikator für eine Wertziffer beträgt:

    0,00085 € für die Absätze des Jahres 2009
    0,00090 € für die Absätze des Jahres 2010

    Stichbildgebühr pro Seite einmalig                     50,00 €

  2. Produktgruppe:
    Hybride/Kombiprodukte (Bücher mit eingelegter CD, Bücher mit zugehörendem Online-Code, Bücher mit USB-Stick)

    Der Multiplikator für eine Wertziffer beträgt:

    0,00085 € für die Absätze des Jahres 2009
    0,00090 € für die Absätze des Jahres 2010

  3. Produktgruppe:
    Klassenlizenzen auf CD(R), DVD, Downloadsammlungen

    Der Multiplikator für eine Wertziffer beträgt (Faktor 2):

    0,0017 € für die Absätze des Jahres 2009
    0,0018 € für die Absätze des Jahres 2010

  4. Produktgruppe:
    Schullizenzen auf CD(R) , DVD, Online-Sammlungen, Sammlungen für Whiteboards

    Der Multiplikator für eine Wertziffer beträgt (Faktor 4):

    0,0034 € für die Absätze des Jahres 2009
    0,0036 € für die Absätze des Jahres 2010

  5. Liegt der Ladenpreis einer Sammlung unter 7,00 €, reduziert sich der jeweilige Tarif um 50 %.

Auf diesen Tarif erhalten die Mitglieder des VdS Bildungsmedien e.V. und des Deutschen Musikverleger Verbandes einen Nachlass von 20 %.




Tarife § 46 UrhG Kirche

I.
a) Pro Recht (Melodie, Text, Satz) beträgt die Lizenzgebühr 0,0037 € (ab 1.6.2010).

b) Für die Einbringung in digitale Speichersysteme beträgt die Lizenzgebühr 0,0148 € pro Recht.

II.
Die Mindestgebühr beträgt 15,- € bzw. 60,- € für digitale Speichersysteme pro Recht.

III.
a) Aufgrund von Gesamtverträgen oder bei sehr hohen Auflagen kann die VG Musikedition Rabatte auf den unter I. genannten Tarif gewähren.

b) Bei besonders niedrigen Auflagen kann die VG Musikedition einen Nachlass auf die unter II. genannten Mindestgebühren gewähren.




Sämtliche Beträge verstehen sich netto, zzgl. derzeit 7 % Mwst.