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Tarife § 46 UrhG Schule

I. Musik

a)

1-stimmige Notenzeile 2 Wertziffern (Wz)
2-stimmige Notenzeile 3 Wz
Mehrstimmige Notenzeile 4 Wz

b) Jede angefangene Notenzeile wird als ganze Notenzeile berechnet. Bei Querformaten erhält die durchgehende Notenzeile zu den o.g. Wertziffern einen Aufschlag von 30%.

c) Musikgraphiken, Stichbilder, Partituren (1 Seite) 20 Wz



II. Texte

a) Texte in der Länge bis zu einer Strophe (max. 6 Zeilen) 3 Wz
b) Jede weitere Strophe oder je weitere 6 Zeilen desselben Stückes zusätzlich 1 Wz



III. Tarifgruppen

Als angemessene Vergütung gelten folgende Tarife für folgende Produktgruppen:

Die Tarif-Relation zwischen Einzel, - Klassen und Schullizenzen beträgt bezogen und ausgehend von der Produktgruppe 1 : 1 : 2 : 4

  1. Produktgruppe:
    Bücher, CD(R) , E-Book (downloadbares Buch), DVD, Sammlung auf USB-Stick, Zugang zu Online-Sammlungen - jeweils für Einzelnutzer.

    Der Multiplikator für eine Wertziffer beträgt:

    0,00092 € für die Absätze des Jahres 2011
    0,00095 € für die Absätze des Jahres 2012

    Stichbildgebühr pro Seite einmalig                     50,00 €

  2. Produktgruppe:
    Hybride/Kombiprodukte (Bücher mit eingelegter CD, Bücher mit zugehörendem Online-Code, Bücher mit USB-Stick)

    Der Multiplikator für eine Wertziffer beträgt:

    0,00092 € für die Absätze des Jahres 2011
    0,00095 € für die Absätze des Jahres 2012

  3. Produktgruppe:
    Klassenlizenzen auf CD(R), DVD, Downloadsammlungen

    Der Multiplikator für eine Wertziffer beträgt (Faktor 2):

    0,00184 € für die Absätze des Jahres 2011
    0,00190 € für die Absätze des Jahres 2012

  4. Produktgruppe:
    Schullizenzen auf CD(R) , DVD, Online-Sammlungen, Sammlungen für Whiteboards

    Der Multiplikator für eine Wertziffer beträgt (Faktor 4):

    0,00368 € für die Absätze des Jahres 2011
    0,00380 € für die Absätze des Jahres 2012

  5. Liegt der Ladenpreis einer Sammlung unter 7,00 €, reduziert sich der jeweilige Tarif um 50 %.

Auf diesen Tarif erhalten die Mitglieder des VdS Bildungsmedien e.V. und des Deutschen Musikverleger Verbandes einen Nachlass von 20 %.




Tarife § 46 UrhG Kirche

I.
a) Die Vergütung beträgt bei Sammlungen (Bücher, E-Books) pro Recht (Melodie, Text, Satz) 0,0039 €.

b) Für die Einbringung in digitale Speichersysteme beträgt die Vergütung 0,0156 € pro Recht.

II.
Die Mindestgebühr beträgt 15,- € pro Recht bei gedruckten Sammlungen bzw. 60,- € pro Recht für digitale Speichersysteme.

III.
Bei besonders niedrigen Auflagen kann die VG Musikedition einen Nachlass auf die unter II. genannten Mindestgebühren gewähren.




Sämtliche Tarife verstehen sich zzgl. Mwst. (derzeit 7 %).