Fotokopieren in Kindergärten
Grundsätzlich gilt in Deutschland gemäß § 53 Abs. 4 UrhG ein Fotokopierverbot für Noten. Allerdings besteht für Kindergärten die Möglichkeit, durch Abschluss eines einfachen Lizenzvertrages Fotokopien von Noten und Liedtexten in begrenztem Umfang herzustellen und zu verwenden. Die VG Musikedition kommt damit dem Wunsch vieler Kindergärten nach, eine legale und den Anforderungen der Praxis entsprechende Ausnahmeregelung vom gesetzlich verankerten absoluten Fotokopierverbot zu ermöglichen.
Kopierlizenzen für Kindergärten, Tagesstätten und andere vorschulische Einrichtungen: Administration ab sofort durch die GEMA
Wecken Sie die Freude an der Musik und fördern Sie musikalische Anlagen der Kleinen – gemeinsam mit der GEMA helfen wir Ihnen bei den Unterrichtsmaterialien. Mit einer einfach zu erwerbenden Lizenz dürfen Sie Noten und Liedtexte für die musikalische Früherziehung, den vorschulischen Unterricht, Musikprojekte oder das Singen in der Gruppe kopieren.
Für einmalig schon 56,- € (zzgl. 7 % Mwst.) dürfen Sie beispielsweise ein Jahr lang bis zu 500 Kopien selbst anfertigen.
Ab sofort erfolgt die gesamte Administration der Lizenzierung durch die GEMA. Wenn Sie also einen
Lizenzvertrag für das Kopieren von Noten oder Liedtexten im Kindergarten benötigen, wenden Sie
sich bitte direkt an Ihre zuständige GEMA-Bezirksdirektion
www.gema.de/plz-suche oder die deutschlandweite Info-Hotline: 01805−500810
(14 Cent/Minute aus dem dt. Festnetz; Mobilfunkpreise können abweichen).
Selbstverständlich informieren aber auch wir Sie weiterhin telefonisch unter 0561/109656−14. Oder schreiben Sie einfach eine Email an: FKinder@vg-musikedition.de
Jährliche Pauschalbeträge (Tarif F-Ki 2)
| 56,- € | bis 500 Kopien | ||
| 112,- € | bis 1.000 Kopien | ||
| 168,- € | bis 1.500 Kopien | ||
| 277,- € | bis 2.500 Kopien | ||
| 555,- € | bis 5.000 Kopien | ||
| 833,- € | bis 7.500 Kopien | ||
| 1.112,- € | bis 10.000 Kopien | ||
| 2.224,- € | bis 20.000 Kopien |
Alle Beträge verstehen sich netto, zzgl. Mwst., zurzeit 7 %.
Die Beträge gelten je Kindergarten, Kindertagesstätte etc. Im Falle eines Zusammenschlusses –
gleich welcher Art – von mehreren Kindergärten versteht sich der genannte Betrag ebenfalls pro
einzelnem Kindergarten.