Einrichtungen der Erwachsenenbildung

Vervielfältigungen in Volkshochschulen, Familienbildungsstätten und sonstigen Einrichtungen der Erwachsenenbildung


Grundsätzlich gilt in Deutschland gemäß § 53 Abs. 4 UrhG ein Fotokopierverbot für Noten. Allerdings besteht für Volkshochschulen, Familienbildungsstätten und sonstigen Einrichtungen der Erwachsenenbildung die Möglichkeit, durch Abschluss eines einfachen Lizenzvertrages Vervielfältigungen von Noten (und Liedtexten) in bestimmtem Umfang herzustellen und zu verwenden.

Nach dem Abschluss einer Lizenzvereinbarung mit der VG Musikedition können Mitarbeiter/-innen und Dozent(inn)en der Volkshochschulen, Familienbildungsstätten und sonstigen Einrichtungen der Erwachsenenbildung zu Unterrichtszwecken für ihre Kursteilnehmer kleinere Werke oder Teile von Werken oder Notenausgaben im Wege der Fotokopie anfertigen oder auf Bildschirmen/ Displays mittels technischer Hilfsmittel anzeigen. Ebenfalls eingeräumt wird in gleichem Umfang das Recht, Werke oder Teile von Werken und/oder Ausgaben zum Zwecke der Sichtbarmachung mittels technischer Hilfsmittel auf Bildschirmen/Displays (o.ä.) in Systeme der elektronischen Datenverarbeitung einzubringen. Die zu zahlende Vergütung ist dabei abhängig von der Anzahl der Vervielfältigungen, die pro Jahr in einer Einrichtung angefertigt werden. Für zum Beispiel 169,- € (zzgl. 7 % USt.) kann eine Einrichtung ein Jahr lang bis zu 500 Vervielfältigungen herstellen. Bei größeren Lizenzpaketen werden Nachlässe zwischen 2 % - 10 % gewährt.

Aufgrund eines Gesamtvertrages, den die VG Musikedition mit dem Deutschen Volkshochschulverband (DVV) unterzeichnet hat, erhalten Volkshochschulen, die Mitglied in einem Landesverband der Volkshochschulen sind, auf sämtliche Tarife einen Nachlass von 20 %.

Bitte erkundigen Sie sich, ob auch für Ihre Einrichtung ein Gesamtvertrag besteht.

Einzelheiten zu dieser Lizenzvereinbarung können Sie unserem Vertragsformular entnehmen (Lizenzvertrag), hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen: FAQ

Titelliste (PDF)

Selbstverständlich beraten und informieren aber auch wir Sie weiterhin telefonisch unter 0561/109656-13/14.
Oder schreiben Sie einfach eine E-Mail an: Fvhs@vg-musikedition.de

Jährliche Pauschalbeträge (Tarif F-VHS2) ab dem 01.07.2023
AA EUR 169,- bis 500 Vervielfältigungen
A EUR 338,- bis 1.000 Vervielfältigungen
B EUR 845,- bis 2.500 Vervielfältigungen
C EUR 1.690,- bis 5.000 Vervielfältigungen
D EUR 3.380- bis 10.000 Vervielfältigungen
E EUR 8.450,- bis 25.000 Vervielfältigungen
F EUR 16.900,- bis 50.000 Vervielfältigungen
G EUR 25.350,- bis 75.000 Vervielfältigungen
H EUR 33.800,- bis 100.000 Vervielfältigungen
I EUR 42.250,- bis 125.000 Vervielfältigungen
J EUR 50.700,- bis 150.000 Vervielfältigungen

Der Vergütungssatz erhöht sich um je EUR 8.450,- für jeweils weitere 25.000 Vervielfältigungen.

Beim Erwerb großer Lizenzpakete werden folgende Nachlässe gewährt:
bis 50.000 Vervielfältigungen: 2 %
bis 75.000 Vervielfältigungen: 4 %
bis 100.000 Vervielfältigungen: 6 %
bis 125.000 Vervielfältigungen: 8 %
bis ab 150.000 Vervielfältigungen: 10 %

Alle Beträge verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen USt., derzeit 7 %.

Die Beträge gelten je Einrichtung. Im Falle eines Zusammenschlusses - gleich welcher Art - von mehreren Einrichtungen der Erwachsenenbildung versteht sich der genannte Betrag ebenfalls pro einzelner Einrichtung.