Vervielfältigen von Noten und Liedtexten in Kirchengemeinden und Einrichtungen der Evangelischen Kirche / VG Musikedition und EKD unterzeichnen Gesamtvertrag

31.05.2021

Die VG Musikedition und die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) haben erstmals einen Gesamtvertrag zum Vervielfältigen von Noten und Liedtexten in Kirchengemeinden und weiteren Einrichtungen der evangelischen Kirche unterzeichnet.

Zwischen der EKD und der VG Musikedition besteht seit vielen Jahren ein Pauschalvertrag, der es den evangelischen Kirchengemeinden ermöglicht, ohne gesonderte Genehmigung Vervielfältigungen für den Gemeindegesang im Gottesdienst in bestimmtem Umfang zu verwenden. Dazu zählen auch – zunächst befristet bis Ende 2022 – Liedtexteinblendungen bei der Übertragung von Gottesdiensten im Internet.

Mit dem im Mai neu unterzeichneten Gesamtvertrag haben Gemeinden und sonstige Einrichtungen der EKD nach Abschluss eines verwaltungseinfachen und kostengünstigen Lizenzvertrages die Möglichkeit, (auch digitale) Vervielfältigungen von Noten (und Liedtexten) zu weiteren Zwecken anzufertigen und zu verwenden. Dies gilt zum Beispiel für Kinderbetreuungseinrichtungen, Familienbildungsstätten, sonstige Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung, der Altenpflege oder in Kirchenmusikschulen bzw. für den EinzelInstrumentalunterricht durch Kirchenmusiker.

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