VdM-Musikschulkongress in Berlin: VG Musikedition informiert über Kopierlizenzen

08.05.2019

Der Pauschalvertrag zu Kopierlizenzen des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM) mit der GEMA und der VG Musikedition bietet den VdM-Musikschulen seit 1. Januar 2018 deutlich verbesserte Konditionen durch günstigere Vergütungssätze gegenüber früheren Lizenzierungsbedingungen. Zudem entfällt ein hoher Verwaltungsaufwand für die Musikschulen, da die Schülerzahl direkt aus dem VdM-Berichtsbogen durch den VdM an die GEMA übermittelt wird und die sonst übliche Dokumentationspflicht der erstellten Kopien sich erübrigt.

Zwischen VdM und GEMA/VG Musikedition wurde im November 2018 vereinbart, dass die zu erreichende Quote der Instrumental- und Vokalschüler, die Bedingung für den Pauschalvertrages ist, bis Ende 2020 ausgesetzt wird, womit die bereits abgeschlossenen Pauschalverträge zwischen Musikschulen und VdM weiterhin ihre Gültigkeit behalten. Alle weiteren Musikschulen können ebenfalls am Pauschalvertrag Kopierlizenzen, der für VdM-Mitgliedschulen im Mitgliederbereich des VdM abrufbar ist, teilnehmen.

Christian Krauß, Geschäftsführer der VG Musikedition, und GEMA-Direktor Jürgen Baier werden am 18. Mai von 13 Uhr bis 14.30 Uhr im Berliner Kongresszentrum über den Pauschalvertrag informieren und Fragen zu Konditionen und Rechteeinräumung im Zusammenhang mit Kopierlizenzen beantworten.

Weitere Informationen: https://www.musikschulen.de/projekte/musikschulkongress/musikschulkongress2019/index.html.