Tantiemen für ältere Musik

26.06.2002

Tantiemen auch für Werke von Bach, Beethoven oder Bruckner? Die Frage nach der Schutzfähigkeit von Werken älterer Komponisten stellt sich für Musiker und Veranstalter immer wieder. Ein Beitrag von Dietrich Berke für die Zeitschrift "Das Orchester" (Heft 2/02)informiert einmal grundsätzlich über die Kriterien, die erfüllt werden müssen, damit Werke, deren Komponisten länger als 70 Jahre verstorben sind, urheberrechtlichen Schutz genießen. Gegen eine Schutzgebühr von € 4,- lassen wir Ihnen den als Sonderdruck bei der VG MUSIKEDITION erschienenen Artikel gerne per Post zukommen.