Richtlinie „§ 46 UrhG (Sammlungen für den religiösen Gebrauch)“

22.10.2019

In seiner Sitzung vom 5. September 2019 hat der Rechts- und Wirtschaftsausschuss die Richtlinie „§ 46 UrhG (Sammlungen für den religiösen Gebrauch)“ überarbeitet. 

Die neue Fassung finden Sie hier