Regelungen zum Live-Stream von Gottesdiensten mit Kirchen in der Schweiz

11.05.2020

Auch aus der Schweiz erreichten die VG Musikedition zahlreiche Anfragen von Gemeinden hinsichtlich der Sichtbarmachung (Einblendung) von Liedern und Liedtexten im Rahmen eines Live-Streams von Gottesdiensten. Daher wurden nun alle bestehenden Lizenzverträge mit der Evangelischen (EKS) und Katholischen (RKZ) Kirche in der Schweiz unbürokratisch und ohne Zusatzkosten insoweit ergänzt, dass ab sofort auch im Rahmen von Live-Streams der Gottesdienste die Einblendung von Liedern und Liedtexten möglich ist. Von der Regelung umfasst sind Einblendungen im Zusammenhang mit der zeitgleichen und zeitversetzten (max. 72 Stunden) Übertragung von Gottesdiensten und gottesdienstähnlichen Veranstaltungen. Die Regelung ist zunächst befristet bis zum 15.09.2020.

Die VG Musikedition weist darauf hin, dass im Sinne der Urheber und Verlage auch bei Einblendungen von Liedern/Liedtexten die Copyright-Angaben vollständig zu übernehmen sind.