Neuer Pauschalvertrag mit der Kath. Kirche

30.06.2003

Die VG Musikedition und die Katholische Kirche haben einen neuen Pauschalvertrag über die Aufführungen der nach § 70 UrhG und § 71 UrhG geschützten Ausgaben und Werke unterzeichnet. Diese Vereinbarung tritt rückwirkend zum 1.1.2003 in Kraft.
Durch den Abschluss des Vertrages erteilt die VG Musikedition dem Verband der Diözesen, seinen Gliederungen und den einzelnen Kirchengemeinden sowie den Bild- und Tonstellen des Verbandes der Diözesen die Einwilligung zur öffentlichen Aufführung von Ausgaben und Werken, die gemäß §§ 70/71 UrhG geschützt sind.
Eine Einzelmeldung der aufgeführten Werke durch die kirchlichen Veranstalter an die VG Musikedition ist somit nicht mehr notwendig.