Informationen zum USB-Stick „Gotteslob digital“

20.02.2020

Seit einigen Tagen ist das „Gotteslob digital“ als USB-Stick im Handel erhältlich (herausgegeben von der Katholischen Bibelanstalt in Stuttgart). Das „Gotteslob digital“ enthält sämtliche Lieder des Stammteils und aller Diözesananhänge. Aufgrund der Vielzahl der bei der VG Musikedition eingehenden Nachfragen einige rechtliche Informationen nachstehend zusammengefasst:

1. Die Nutzung des „Gotteslob digital“ zur Herstellung und Verwendung von Kopiervorlagen ist nur im Rahmen bestehender vertraglicher Vereinbarungen, insbesondere zwischen der VG Musikedition und dem Verband der Diözesen Deutschlands (VDD), der EKD sowie ggfs. existierende Direktlizenzverträge mit Kirchengemeinden, zulässig. 

Erlaubt sind demnach für katholische Kirchengemeinden (ohne Zusatzvertrag) folgende Nutzungen:

   - die Herstellung von Kopien ausschließlich für den Gemeindegesang in Gottesdiensten und anderen kirchlichen Veranstaltungen gottesdienstlicher Art, z.B. Hochzeiten (max. 10.000 Exemplare),

   - die Herstellung von Liedheften mit max. 8 Seiten, sofern das Liedheft ausschließlich für die Nutzung in einer einzigen Veranstaltung (z.B. Hochzeit) bestimmt ist.

2. Die Herstellung von mehr als 1.000 Vervielfältigungsstücken ist der VG Musikedition zu melden.

3. Die Nutzung von Beamern o.ä. ist von dem bestehendem Gesamtvertrag mit der Katholischen Kirche NICHT umfasst. Sofern katholische Kirchengemeinden Werke aus dem Gotteslob beamen möchten, ist ein gesonderter Vertrag mit der VG Musikedition erforderlich. Mehr Informationen unter: https://www.vg-musikedition.de/vervielfaeltigungen/kirchen/einzelvertrag/ 

4. Auch die Herstellung von Liedheften zur mehrmaligen oder dauerhaften Verwendung ist gesondert über die VG Musikedition zu lizenzieren.

5. Die Herstellung von Kopien für Chöre, Solisten, Orchester, Organisten, Instrumentalensembles etc. ist nicht zulässig.

Für evangelische, freikirchliche  und andere Kirchengemeinden gelten die Regelungen in den jeweiligen Gesamt- oder Einzellizenzverträgen mit der VG Musikedition.

Vorstehende Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich die jeweiligen bestehenden Gesamt- oder Einzellizenzverträge mit Kirchen/Kirchengemeinden maßgeblich dafür sind, welche Nutzungen erlaubt sind und für welche Nutzungen die Einholung weiterer Lizenzen nötig sind.

Für weitere Informationen und Beratung zum zusätzlichen Rechteerwerb wenden Sie sich gerne direkt an die VG Musikedition (Tel.: 0561/109656-0 oder per Mail: fki@vg-musikedition.de).