Hinweise zur Durchführung von „Online-Gottesdiensten“ (u.a.) für Kirchengemeinden

29.03.2021

Aus aktuellem Anlass finden Sie nachstehend u. a. Hinweise zur Durchführung von "Online-Gottesdiensten" und zur Einblendung von Liedern und Liedtexten bei der Übertragung von Gottesdiensten, sowohl für Katholische und Evangelische Kirchengemeinden als auch für Freikirchliche Gemeinden. 

 

 

 

Katholische und Evangelische Kirchengemeinden

Einblendungen von Liedern und Liedtexten bei der Übertragung von Gottesdiensten und gottesdienstähnlichen Veranstaltungen (auch zeitversetzt) sind erlaubt und durch die bestehenden Pauschalverträge mit den beiden Kirchen abgedeckt. Eine gesonderte Lizenzierung ist nicht notwendig.
 

Freikirchliche Gemeinden

Bitte beachten Sie darüber hinaus die nachstehenden allgemeinen Hinweise:

  • Bei der Einblendung von Liedern/Liedtexten sind die Copyright-Angaben vollständig zu übernehmen.
  • Bearbeitungen von Liedern/Liedtexten und Kindermusicals, Krippenspielen o.ä. bedürfen grundsätzlich der Genehmigung des Rechteinhabers (meist der Verlag).
  • Das Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Liedern/Liedtexten ist nicht gestattet und nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Rechteinhabers erlaubt.
  • Bei Fragen zu „Streaming-Konzerten“ (auch von Krippenspielen, Kindermusicals o.ä.) oder sonstigen Nutzungen des GEMA-Repertoires wenden Sie sich bitte direkt an die GEMA. Informationen dazu finden Sie auch hier: https://www.gema.de/aktuelles/news/informationen-zu-streaming-konzerten/
  • Weiterführende Informationen erhalten Sie auch beim Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) in Bonn, bei der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Hannover oder bei Ihrer Gemeindeleitung.