Kulturfonds


Satzung

Hinweise zu den Ausführungsbestimmungen


Kuratorium

Die Förderung durch den Kulturfonds umfasst vor allem die finanzielle Unterstützung wissenschaftlicher Arbeiten, soweit sie sich auf das Arbeitsgebiet der VG Musikedition, insbesondere auf die Erschließung von Quellen und Dokumenten beziehen, sowie die Finanzierung von Notenausgaben, sofern die darin enthaltenen Werke bisher nicht oder nur unzureichend ediert waren.

Über die Fördermöglichkeiten im Einzelnen, die Form der Antragstellung etc. gibt die Satzung des Kulturfonds sowie die Hinweise zu den Ausführungsbestimmungen Auskunft.

Gemäß §7 Abs. 5 der Satzung des Kulturfonds müssen Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung und der Auszahlung Mitglied der VG Musikedition sein. 

Über die Förderungsanträge entscheidet das Kuratorium des Kulturfonds. Gemäß § 4 der Satzung des Kulturfonds besteht das Kuratorium aus drei Mitgliedern. Dies sind zur Zeit:

Stefanie Clement
Dr. Michael Kube (Vorsitz)
Dr. Julia Ronge

Kontakt: kuratorium@vg-musikedition.de


Druckkostenzuschüsse

Zur Vereinfachung und damit Beschleunigung von Entscheidungen ist bei Anträgen von Druckkostenzuschüssen das nachstehende Formular zu verwenden. Zusätzlich ist eine kurze Darstellung des Inhalts der Publikation, eine Begründung der beantragten Fördersumme sowie ggfs. eine Erklärung des Verlags – falls der Antrag vom Herausgeber gestellt wird – beizufügen.

Antrag auf Druckkostenzuschuss

Selbstverständlich können auch zukünftig Fördermaßnahmen anderer Art beantragt werden, so wie es die Satzung insbesondere in § 2 Abs. 2 vorsieht.
Bitte senden Sie Anträge an das Kuratorium ausschließlich per E-Mail an: kuratorium@vg-musikedition.de.


Archiv

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