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Tarife

Sie möchten Werke oder Ausgaben aufführen, senden oder auf Ton- oder Bildtonträger einspielen, die nach § 70 UrhG oder § 71 UrhG urheberrechtlich geschützt sind? Hier finden Sie die aktuell gültigen, im Bundesanzeiger veröffentlichten Tarife:


Tarife § 70 UrhG (01.01.2011)
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Tarife § 71 UrhG (01.01.2011)
 Download als PDF (73kB)


Ein Nachlass gemäß Ziff. A.IV und A.V. auf die Tarife Abschnitt A.I. kann nur dann gewährt werden, wenn die Aufführungsrechte rechtzeitig vor dem jeweiligen Konzert bei der VG Musikedition erworben worden sind.