Tarife
Sie möchten Werke oder Ausgaben aufführen, senden oder auf Ton- oder Bildtonträger einspielen, die nach § 70 UrhG oder § 71 UrhG urheberrechtlich geschützt sind? Hier finden Sie die aktuell gültigen, im Bundesanzeiger veröffentlichten Tarife:
Tarife § 70 UrhG (01.07.2009)
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Tarife § 71 UrhG (01.07.2009)
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