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Historie

Lange Zeit waren die Ergebnisse dessen, was Musikwissenschaftler mit hervorragender Fach- und Sachkenntnis nach intensiver Forschung als Originalfassung oder als eine dem Original sehr nahekommende Fassung eines Werkes erarbeitet hatten, in aller Welt ungeschützt. Urheberrechtlich relevant waren nach altem Recht die nur in bestimmten Fällen mögliche schöpferische Bearbeitung, sonst lediglich textkritische Anmerkungen zu den Ausgaben, meist "Kritischer Bericht" genannt, also die Aufzeichnung des editorischen Weges bis hin zum Arbeitsergebnis, jedoch nicht das Ergebnis selbst.

Aus diesem Grund suchten Persönlichkeiten der Musikwissenschaft nach geeigneten Wegen, den Gesetzgeber von einem angemessenen Schutz dieses geistigen Eigentums an wissenschaftlichen Editionen zu überzeugen. Ergebnis war 1966 die Entstehung des § 70 UrhG.

Gleichzeitig schuf der Gesetzgeber den Schutz der "Ausgaben nachgelassener Werke" (Editio princeps), der ebenfalls eine besondere Herausgeberleistung für bisher unbekannte, d.h. unveröffentlichte Originalwerke - jedoch ohne das Erfordernis wissenschaftlicher Sichtung - schützt (§ 71 UrhG).

Die Wahrnehmung und Verwaltung der beiden immateriellen Rechtsgüter nach §§ 70 und 71 UrhG waren Sinn und Zweck zur Gründung einer Gesellschaft zum Schutz musikwissenschaftlicher Editionen, die sich an ihrem Gründungstag, dem 1. März 1967, mit landes- und bundesrechtlicher Genehmigung den Namen "Interessengemeinschaft Musikwissenschaftlicher Herausgeber und Verleger - IMHV" gab. Als die Gesellschaft in der Folgezeit die Wahrnehmung auch auf Nutzungsrechte im engeren Sinne ausdehnte, änderte sie im Jahre 1985 ihren Namen in "VG MUSIKEDITION - Verwertungsgesellschaft zur Wahrnehmung von Nutzungsrechten an Editionen (Ausgaben) von Musikwerken".

Seit der großen Satzungsreform vom Mai 2005 trägt die Gesellschaft nun den Namen "VG MUSIKEDITION - Verwertungsgesellschaft - Rechtsfähiger Verein Kraft Verleihung".