Midifiles
Für die Vervielfältigung und Verbreitung von Liedtexten/Noten in Zusammenhang mit der Herstellung von Midifiles existieren nachfolgende Tarife:
(1) Offline-Nutzungen
Für die Vervielfältigung und Verbreitung von Liedtext- und/oder Notendateien in Zusammenhang mit der Herstellung von Midifiles gelten die folgenden Vergütungs- und Mindestvergütungssätze pro genutztem Liedtext und/oder Noten:
| Vergütungssatz | Mindestvergütung |
| 4,50 % | EUR 0,188 |
Die Berechnungsgrundlage ist der Netto-Abgabepreis des Lizenznehmers.
(2) Online-Nutzungen
Für die Einbringung und Vervielfältigung von Liedtext- und/oder Notendateien (im Zusammenhang mit der Herstellung von Midifiles) in Datenbanken, Dokumentationssysteme oder in Speicher ähnlicher Art sowie deren Übermittlung in elektronischer oder ähnlicher Weise ("Right of Communication to the Public and Making Available" - öffentliche Zugänglichmachung, § 19 a UrhG), einschließlich z. B. für mobile Internetnutzung und für sonstige nicht kabelgebundene Übertragungsarten und Übertragungsprotokolle, und die Vervielfältigung von Liedtext- und/oder Notendateien auf der Festplatte des Endnutzers zum ausschließlich privaten Gebrauch, gelten die folgenden Vergütungs- und Mindestvergütungssätze pro genutztem Liedtext und/oder Noten:
| Vergütungssatz | Mindestvergütung |
| 5,62 % | EUR 0,226 |
Als Vergütungsgrundlage gilt der Netto-Abgabepreis des Lizenznehmers. Werden Leistungen des Music-on-Demand-Dienstes oder Bestandteile dieser Leistungen durch andere Beiträge, z. B. Übermittlungsentgelte, Abonnementgebühren, Werbung, Sponsoring, Provisionen oder Kompensationsgeschäfte, finanziert oder getrennt berechnet, so sind diese Beträge Bestandteil der Vergütungsgrundlage. Soweit derartige Beträge anfallen, muss zeitlich vor Beginn der Nutzung eine Vereinbarung über den Umfang der Einbeziehung dieser Beträge in die Vergütungsgrundlage getroffen werden.
(3) Die Vergütungen erhöhen sich um die gesetzliche Umsatzsteuer.
Für Mitglieder eines Verbandes, mit dem ein Gesamtvertrag existiert, gelten die dort vereinbarten Konditionen.