Fotokopieren in Volkshochschulen
Grundsätzlich gilt in Deutschland gemäß § 53 Abs. 4 UrhG ein Fotokopierverbot für Noten. Allerdings besteht für Volkshochschulen die Möglichkeit, durch Abschluss eines einfachen Lizenzvertrages Fotokopien von Noten (und Liedtexten) in bestimmtem Umfang herzustellen und zu verwenden.
Nach dem Abschluss einer Lizenzvereinbarung mit der VG Musikedition können Volkshochschulen Fotokopien von kleineren Werken oder von Teilen von Werken oder Notenausgaben zu Unterrichtszwecken für ihre Kursteilnehmer anfertigen. Die zu zahlende Vergütung ist dabei abhängig von der Anzahl der Kopien, die pro Jahr an einer Volkhochschule angefertigt werden. Für zum Beispiel 120,- € (zzgl. 7 % Mwst.) kann eine Volkshochschule ein Jahr lang bis zu 500 Kopien herstellen.
Aufgrund eines Gesamtvertrages, den die VG Musikedition mit dem Deutschen Volkshochschulverband (DVV) unterzeichnet hat, erhalten Volkshochschulen, die Mitglied in einem Landesverband der Volkshochschulen sind, auf sämtliche Tarife einen Nachlass von mindestens 20 %.
Einzelleiten zu dieser Lizenzvereinbarung können Sie unserem Vertragsformular entnehmen (Lizenzvertrag) Download als PDF (105kB)
Selbstverständlich beraten und informieren wir Sie auch gerne telefonisch unter 0561/109656-14. Oder schreiben Sie einfach eine E-Mail an: Fvhs@vg-musikedition.de
Jährliche Pauschalbeträge (Tarif F-VHS1)
| EUR | 120,- | bis | 500 Kopien | ||
| EUR | 240,- | bis | 1.000 Kopien | ||
| EUR | 600,- | bis | 2.500 Kopien | ||
| EUR | 1.200,- | bis | 5.000 Kopien | ||
| EUR | 2.400,- | bis | 10.000 Kopien | ||
| EUR | 6.000,- | bis | 25.000 Kopien | ||
| EUR | 12.000,- | bis | 50.000 Kopien | ||
| EUR | 18.000,- | bis | 75.000 Kopien | ||
| EUR | 24.000,- | bis | 100.000 Kopien | ||
| EUR | 30.000,- | bis | 125.000 Kopien | ||
| EUR | 36.000,- | bis | 150.000 Kopien |
| n.V. | mehr | als 150.000 Kopien |
Alle Beträge verstehen sich netto, zzgl. Mwst., zurzeit 7 %.
Die Beträge gelten je Volkshochschule. Im Falle eines Zusammenschlusses – gleich
welcher Art – von mehreren Volkshochschulen versteht sich der genannte Betrag ebenfalls
pro einzelner Volkshochschule.