Fotokopieren in Schulen
Grundsätzlich gilt in Deutschland gem. § 53 Abs. 4 UrhG ein Fotokopierverbot für Noten. Es gibt nur wenige Ausnahmen, die in der Praxis allerdings kaum eine Rolle spielen.
Die VG Musikedition ist nun wiederum von ihren Mitgliedern damit beauftragt worden, Ausnahmeregelungen mit bestimmten Nutzergruppen zu lizenzieren. So hat die VG Musikedition beispielsweise - gemeinsam mit der VG Wort und der VG Bild-Kunst - einen Pauschalvertrag mit der Kultusministerkonferenz der Länder abgeschlossen, der es den staatlichen Schulen (auch den meisten Privatschulen) erlaubt, Fotokopien für den Schulunterricht (im Umfang von § 53 Abs. 3 UrhG) anzufertigen.
Diese Vereinbarung mit der Kultusministerkonferenz gilt allerdings nicht für Musikschulen. Das bedeutet, dass Lehrer oder Schüler an privaten wie staatlichen Musikschulen sich nicht auf dieses Abkommen berufen können. Allerdings besteht seit September 2008 auch für Musikschulen (und Kindergärten) die Möglichkeit Lizenzvereinbarungen mit der VG Musikedition abzuschließen, die das Fotokopieren in einem bestimmten Umfang ermöglichen.