Fotokopieren in Musikschulen
Grundsätzlich gilt in Deutschland gemäß § 53 Abs. 4 UrhG ein Fotokopierverbot für Noten. Allerdings besteht für Musikschulen die Möglichkeit, durch Abschluss eines einfachen Lizenzvertrages Fotokopien von Noten (und Liedtexten) in begrenztem Umfang herzustellen und zu verwenden. Die VG Musikedition kommt damit dem Wunsch vieler Musikschulen und Musikschullehrer nach, eine legale und den Anforderungen der Praxis entsprechende Ausnahmeregelung vom gesetzlich verankerten absoluten Fotokopierverbot zu ermöglichen.
Nach dem Abschluss einer Lizenzvereinbarung mit der VG Musikedition dürfen Musikschulen Fotokopien von kleineren Werken oder von Teilen von Werken oder Notenausgaben zu Unterrichtszwecken für ihre Schüler herstellen und verwenden. Die jährliche Lizenzgebühr beträgt EUR 15,- pro Schüler einer Musikschule.
Einzelheiten zu dieser Lizenzvereinbarung können Sie unserem Vertragsformular entnehmen (Lizenzvertrag). Download als PDF (68kB)
Selbstverständlich beraten und informieren wir Sie aber auch gerne telefonisch unter 0561/109656-14. Oder schreiben Sie einfach eine E-Mail an: FMu@vg-musikedition.de
Weiterführende Informationen zum Thema "Fotokopieren in Musikschulen" auch hier: www.musikpaedagogik-online.de/journal/um/issues/showarticle,27687.html